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Wohn-Riester

Mit einem Wohnriester-Bausparvertrag ins staatlich geförderte Eigenheim einziehen.

Das Wohn-Riester-Darlehen verbindet die Vorteile einer klassischen Baufinanzierung mit einer Riester-Rente und ermöglicht Ihnen eine zins- und kostengünstige Baufinanzierung.

Ihre Vorteile:

  • Optimierung der Immobilienfinanzierung mit staatlicher Förderung
  • Entnahme aus „Geld-Riester“-Verträgen möglich
  • Einbindung in Bausparvertrag möglich
  • Gesamtsparleistung kann steuerlich geltend gemacht werden
  • individuelle Konzepte durch zahlreiche Partner Banken und Bausparkassen

Was ist ein Wohn Riester Darlehen?

Hierbei schließen Sie einen sogenannten Wohnriester-Bausparvertrag ab. Dabei handelt es sich um einen Sparvertrag mit anschließender Option auf ein zinsgünstiges Wohn-Riester-Darlehen für selbst genutztes Wohneigentum. Das Wohnriestern zeichnet sich durch geringe Eigenleistungen verbunden mit hohen Zulagen aus. Zudem sind die Zulagen beim Wohnriestern als Sonderausgaben von der Steuer absetzbar. Nach der Ansparphase, welche in der Regel sieben Jahre beträgt, können Sie über das Guthaben inklusive den Riester-Zulagen und dem Riester-Bauspardarlehen verfügen. Während Sie die Darlehenszinsen selber aufbringen müssen, können Sie die staatlichen Zulagen und Zuschüsse zusätzlich zur Tilgung des Darlehens einsetzen. Auch Steuerersparnisse fließen in die Darlehenstilgung mit ein und unterstützen so die zügige Rückzahlung des Darlehensbetrages. Dadurch sind Sie schneller schuldenfrei als beispielsweise bei einem klassischen Baudarlehen. Beachten Sie, dass das Darlehen bis spätestens zum Renteneintritt bzw. dem 68. Lebensjahr getilgt sein muss. Berechtigt zur Nutzung eines Wohnriester-Bausparvertrags sind alle Angestellten, Arbeitnehmer und Beamten, die in der Deutschen Rentenversicherung pflichtversichert sind.

Warum sollte ich wohnriestern?

Damit sich möglichst viele Menschen ein Eigenheim leisten und im Alter mietfrei wohnen können, fördert der Staat durch einen Wohnriester-Bausparvertrag den Kauf oder Bau von selbstgenutztem Wohneigentum. Auch die Entschuldung von Wohn- und Bauspardarlehen oder der altersgerechte Umbau der eigenen Wohnung sind durch den Wohnriester-Bausparvertrag förderbar. Mit einem Wohn-Riester-Darlehen können Sie als Arbeitnehmer einen Riester-Vertrag abschließen, in den bis zu Ihrem Rentenbeginn regelmäßig eingezahlt wird.

Der Wohnriester-Bausparvertrag ist bestens geeignet für alle Sparer, die sich ihren Wunsch nach eigenem Wohneigentum in den nächsten 10 Jahren erfüllen wollen. Die Nutzung eines Wohn-Riester-Darlehens lohnt sich besonders dann, wenn die staatlichen Förderungen wie die Arbeitnehmersparzulage und die Wohnungsbauprämie in Anspruch genommen werden können. In diesem Fall stellt das Wohnriestern die perfekte Altersvorsorge für Sie dar.

Gerade in Zeiten niedriger Anlagezinsen bietet das Wohnriestern eine gute Alternative zu herkömmlichen Anlagemöglichkeiten.

Höhe des förderfähigen Betrags (Riester-Zulage)

Der maximale förderfähige Betrag pro Person (staatliche Förderung und Riester-Zulagen) liegt dabei bei 2.100 Euro pro Jahr. Beachte, dass verheiratete und unverheiratete Paare, die in derselben Immobilie wohnen, keinen gemeinsamen Riester-Darlehensvertrag haben können, sondern jeder einen eigenen Darlehensvertrag abschließen sollte. Somit kann der förderfähige Betrag für das selbstgenutzte Wohneigentum bei 4.200 € liegen. Wie hoch Dein individueller Betrag beim Wohnriestern ist, hängt von Deinem Steuersatz, der Anzahl Ihrer Kinder und weiteren Faktoren ab. Verwendest Du mindestens 4 % Deines sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens zur Darlehenstilgung, hast Du schon einen Anspruch auf die volle staatliche Förderungssumme. Zusätzlich kannst Du von Steuervorteilen Gebrauch machen. Besonders kinderreiche Familien und Gutverdiener mit einem hohen Steuersatz profitieren daher überproportional von der Nutzung eines Wohn-Riester-Darlehens und sollten eine Wohnriester-Förderung in Anspruch nehmen.